Stillstand überwunden: Das Projekt nimmt wieder Fahrt auf

Zufriedene Gesichter am Bahnhpof Belvedere:

Ein neues Fachgutachten hat einen Weg zur Auflösung des über mehr als zwei Jahre anhaltenden Konflikts zwischen Baum- und Denkmalschutz aufgezeigt, so dass nun kurzfristig ein Erbbau- und Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.B. abgeschlossen und Planungsmittel ausgezahlt werden können. Am Mittwoch, dem 15. März 2017 lud Ute Berg, Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, zum Pressetermin in Deutschlands ältestes Stationsgebäude. Es war ihr ein persönliches Anliegen, das Bürgerprojekt vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt auf die Erfolgsspur zu bringen. Im Beisein von Vertretern der beiteiligten Fachämter und von Frau Professor Barbara Schock-Werner aus dem Vorstand der NRW-Stiftung, die 442.000 € für die Errichtung des Zugangsbauwerks beisteuert, übergab sie symbolisch den Schlüssel an die stellvertretende Vorsitzende des Förderkreises Bahnhof Belvedere e.V. Elisabeth M. Spiegel. Damit sind nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Instandsetzung und der Ausbau des bedeutenden Baudenkmals zu einem öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Begegnungszentrum beginnen kann. Nach Aussagen des Wurzelgutachters stehen die geplanten Baumaßnahmen bei entsprechender konstruktiver Anpassung einem Erhalt der beiden gebäudenahen Platanen, deren Wurzeln sich im Baugrund der Wintergartens fanden, nicht entgegen. Sollte es wider Erwarten, durch die Platanen zu Schäden am Gebäude kommen, übernimmt die Stadt Köln die Haftung.

Informationen zu "Denkmalschutz versus Naturschutz"

Seit Frühjahr 2016 hoffte der Vorstand des Förderkreises Bahnhof  Belvedere e.V., in Kürze den endgültigen Durchbruch für das Projekt bekannt geben zu können. Leider konnte der erwünschte Fortschritt bisher nicht erreicht werden.

 

Mit der Fertigstellung der Fensterrestaurierung im Erdgeschoss des Stationsgebäudes wurde im Mai 2016 ein weiteres Kapitel der Grundsicherung erfolgreich abgeschlossen. Für die Sicherung des Wintergartens durch Unterfangung der unzureichenden Fundamente und Einbringen einer Bodenplatte standen zwar Bundesmittel bereit, konnten jedoch aufgrund des für das Grundstück geltenden Doppelschutzes als Bau- und Gartendenkmalensemble und geschützter Landschaftsbestandteil nicht verausgabt werden. Eine Baumgruppe aus sieben 180 Jahre alten Platanen hat seit 1985 den Status von Naturdenkmälern. Es handelt sich um den Restbestand einer Gartenarchitektur, Restaurationsterrasse mit einfassenden Pergolen und einem Schattendach aus ursprünglich 12 Bäumen mit Kronenschnitt aus dem Jahr 1839. Nach Einstellung des Kronenschnitts schossen die Bäume durch, entwickelten weit über das Gebäude reichende Kronen und Wurzeln, die in einem Fall nachweisbar unter die Baukonstruktion gewachsen sind. Die Kontroverse „Denkmalschutz versus Naturschutz“ ist noch immer nicht gelöst, da es sich um gesetzlich gleichrangige Schutzgüter handelt.

 

In der Zeit vom 13. -  25. Oktober 2016 erschienen im Vorfeld eines wichtigen Abstimmungstermins Erfolgsmeldungen in der Kölner Presse, die leider relativiert werden müssen. An dieser Stelle möchten wir Sie über den derzeitigen Sachstand informieren.

 

Platane 1

Hier handelt es sich um den unmittelbar, ca. 1,00 m vom Gebäude entfernt stehenden Baum, der mit einer zentralen Wurzel von 0,90 m Umfang in den Wintergarten gewachsen ist und einen deutlich sichtbaren Riss im Mauerwerk verursacht hat.

Aus dieser klaren Sachlage heraus hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln im September 2014 einen Fällantrag gestellt, für dessen Genehmigung die Untere Landschaftsbehörde und ihr Beirat zuständig sind. Aufgrund von massivem Widerstand des Beiratsvorsitzenden wurde die Fällung der Platane am 4. Juli 2016 mehrheitlich abgelehnt. Das geschah, obwohl dem Fällantrag zwischenzeitlich 13 Anlagen beigefügt sind, die die Notwendigkeit der Fällung begründen. Dies gilt insbesondere für das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zur Wurzelausdehnung, das durch ein „voluminöses,dynamisches Wurzelfundament“ … keine bleibende, starre Konstruktion“ gegeben sieht und weitere „Auswirkungen auf angrenzende bauliche Anlagen“ erwarten läßt. Der Statiker, der die bisherige Sanierung begleitet hat, stellt fest, dass bei einer mit „erheblichen Mitteln“ herzustellenden Sicherung der Wände und Pfosten des Wintergartens die Auswirkungen auf Gebäude und Baum nicht abzuschätzen sind, so dass für eine solche Maßnahme keine Gewährleistung auf Schadensfreiheit übernommen werden kann. Dies hat beim Vorstand des Förderkreises und bei den Fördermittelgebern NRW-Stiftung und Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu der Überzeugung geführt, dass eine nachhaltige Sanierung und Sicherung des Denkmals bei Erhalt des Baumes leider nicht möglich ist. Diese Auffassung teilt auch das Amt für Denkmalschutz und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

 

Die Möglichkeit der Politik, das Veto des Beirats im Ratsausschuss Umwelt und Grün zu überstimmen, wurde durch Anrufung der Höheren Landschaftsbehörde und des Umweltministeriums vom Beiratsvorsitzenden erfolgreich verhindert. Die Höhere Landschaftsbehörde hat inzwischen angeregt, dass die Stadtverwaltung den Antrag noch ausführlicher begründet und verschiedene Alternativszenarios prüft. Bei einer Abstimmung wurden kürzlich vertiefte Untersuchungen der bereits zurvor mit dem Fall beschäftigten Sachverständigen beschlossen… Ende und Ausgang offen!

 

Platane 2 (ca. 3 m nördlich von Platane 1)

Für die Umnutzung des Gebäudes zu einem öffentlichen Kultur- und Begegnungszentrum hat der Förderkreis im Frühsommer 2013 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines unterkellerten Zugangsbauwerks mit Aufzug und Fluchttreppenhaus gestellt, das gleichzeitig eine Verbindung zu Sanitäranlagen und Lagerräumen in einer neu zu schaffenden Unterkellerung herstellt. Diese Bauvoranfrage wurde im September 2013 positiv beschieden, allerdings von zwei Mitgliedern des Beirats mit theoretischen Maximalforderungen zur Eingriffsminimierung kommentiert. Demnach waren landschaftsrechtlich allenfalls unter dem Vorplatz im Osten Unterkellerungen für Toiletten und Nebenräume genehmigungsfähig. Rückbau bzw. Verlegung des dort verlaufenden öffentlichen Abwasserkanals und die Erreichbarkeit der Sanitäranlagen über eine offene Kellertreppe wurden in Kauf genommen.

 

Nach Vorliegen des Bauvorbescheids hat sich der Förderkreis umgehend um Planungsmittel für einen Bauantrag bemüht und im Dezember 2013 Kostenschätzungen und Vertragsangebote bei der Stadt Köln eingereicht. Es dauerte weitere anderthalb Jahre, bis am 23. Juni 2015 ein Ratsbeschluss zur Umsetzung und zur Mittelbereitstellung erfolgte. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung konnten die Planungsgelder nicht sofort bereitgestellt werden, vielmehr war eine Verlängerung des Bauvorbescheids erforderlich. Die Bauvoranfrage wurde von Teilen der Verwaltung wegen fehlender Entkräftigung der Argumente des Beirats als „nicht genehmigungsfähig“ dargestellt - trotz fristgerecht gestellter Verlängerungsanträge und schriftlicher Zusicherung der Unteren Landschaftsbehörde. Dies führte zur Ruhendstellung der Bauvoranfrage und diente dann als Legitimation, den vorbereiteten Mittelabruf für Planungsgelder Anfang Dezember 2015 zurückzuhalten.

 

Diesen anhaltenden Verfahrensstillstand (in Verbindung mit dem ungelöstem Problem von Platane 1) nahm die NRW-Stiftung zum Anlass, ihre seit Januar 2014 bestehende Förderzusage von 442.000 € auf den Prüfstand zu stellen. Unter diesem Druck wurde nun im gemeinsamen Gespräch vereinbart, das Planungsareal mit Wurzelschürfen auf vorhandene, statisch relevante Wurzeln zu untersuchen. Die aufwändigen Untersuchungen unter Einsatz eines Saugbaggers legten wie vom Förderkreis prognostiziert die Fundamente des bauzeitlichen Latrinenhauses mit Sickergrube und stark verfestigten Schluff mit der Originalpflasterung von 1839 frei. Von Wurzeln fand sich keine Spur, so dass sich auch die fachliche Einschätzung des stv. Präsidenten der NRW-Stiftung und ehemaligen Professors für Geobotanik und Naturschutz, Herrn Prof. Dr. Schumacher bestätigte.

 

Damit ist der Weg für die Baupläne des Zugangsbauwerks incl. Unter-kellerung geebnet und ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Nur für diesen Bereich treffen die Erfolgsmeldungen in der Pressse der vergangenen Wochen tatsächlich zu.

Rechts im Bild: Platane 1, ca 3 m links daneben: Platane 2